Das
Umweltamt des Kreises Weimarer Land informiert über ...
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Die Thüringer Pflanzenabfallverordnung gestattet das Verbrennen von
Baum- und Strauchschnitt in begrenzten Zeiträumen (jeweils zwei Wochen
im Frühjahr und Herbst).
Das Wohl der Allgemeinheit darf jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass derartige Feuer mit der gebotenen
Rücksichtnahme auf Nachbarn angelegt werden müssen.
Da sich in der Vergangenheit die Beschwerden über Belästigungen
häuften, wurden neue Brennzeiten eingeführt. An Sonntagen gilt
ein generelles Brennverbot.
Bei der örtlich zuständigen Gemeinde ist eine Anzeige der Feuer
zwei Werktage vor Beginn erforderlich.
Für den Kreis Weimarer Land wird für das Frühjahr 2007
der Zeitraum vom
05.03.2007-10.03.2007 und 12.03.2007-17.03.2007,
Montag-Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis
19.00 Uhr festgelegt.
In dieser Zeit ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt
unter Beachtung der genannten Voraussetzungen gestattet. Laub sollte wegen
starker Rauchentwicklung nicht verbrannt werden.
Zum Schutz von Kleintieren ist das zu verbrennende Material am Tag des
Verbrennens umzuschichten.
Pflanzliche Abfälle können auch an den Kompostanlagen Böttelborn
und Süßenborn sowie im Erdstofflager (Küchelgrube Apolda)
abgegeben werden.
Für Kleingartenanlagen empfiehlt es sich, an einem Tag auf einem
geeigneten Brandplatz in der Anlage unter Aufsicht der jeweiligen Vorstände
das Verbrennen durchzuführen.
Das Umweltamt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Missbrauch
derartiger Feuer zur Entsorgung anderer als pflanzlicher Abfälle
nach wie vor den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt und
mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
gez. Exner
Amtsleiter
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