Der Gemeinderat beschließt die Straßenausbaubeitragssatzung

 

Nach langer und intensiver Diskussion hat der Gemeinderat nun auch für Niederzimmern eine Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Niederzimmern hat sich nun den gesetzlichen Vorgaben gebeugt und einen in Deutschland üblichen Weg zur Finanzierung von Straßen und Nebenanlagen beschlossen. Bereits im letzten Jahr war die Grundsatzentscheidung gefällt worden, einmalige Beiträge zu erheben. Dies bedeutet, dass die Grundstückseigentümer für die Straße, an der ihr Grundstück liegt, bezahlen müssen. Es gibt nicht viele Möglichkeiten von der Mustersatzung des Landes abzuweichen. Der Gemeinderat war jedoch daran interessiert, die auf die Bürger umzulegenden Kosten möglichst gering zu halten. Für die drei Kategorien von Straßen, die die Satzung definiert, wurden daher die aus Sicht des Gemeinderats niedrigsten zulässigen Umlagewerte festgeschrieben. In den nächsten Jahren werden nun Ausbaubeiträge für alle grundhaft sanierten Straßen, die nach 1989 gebaut wurden, erhoben. Es sollen alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um bei der Abrechnung der einzelnen Straßen zu möglichst erträglichen Beiträgen zu kommen.

Bürgermeister
Christoph Schmidt-Rose