Nach
langer und intensiver Diskussion hat der Gemeinderat nun auch für
Niederzimmern eine Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Niederzimmern
hat sich nun den gesetzlichen Vorgaben gebeugt und einen in Deutschland
üblichen Weg zur Finanzierung von Straßen und Nebenanlagen
beschlossen. Bereits im letzten Jahr war die Grundsatzentscheidung gefällt
worden, einmalige Beiträge zu erheben. Dies bedeutet, dass die Grundstückseigentümer
für die Straße, an der ihr Grundstück liegt, bezahlen
müssen. Es gibt nicht viele Möglichkeiten von der Mustersatzung
des Landes abzuweichen. Der Gemeinderat war jedoch daran interessiert,
die auf die Bürger umzulegenden Kosten möglichst gering zu halten.
Für die drei Kategorien von Straßen, die die Satzung definiert,
wurden daher die aus Sicht des Gemeinderats niedrigsten zulässigen
Umlagewerte festgeschrieben. In den nächsten Jahren werden nun Ausbaubeiträge
für alle grundhaft sanierten Straßen, die nach 1989 gebaut
wurden, erhoben. Es sollen alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten
ausgeschöpft werden, um bei der Abrechnung der einzelnen Straßen
zu möglichst erträglichen Beiträgen zu kommen.
Bürgermeister
Christoph Schmidt-Rose
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