Einhaltung
der Ruhezeiten - Fußballspiel
auf dem Spielplatz - Infos aus dem Kindergarten
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Einhaltung
der Ruhezeiten
Auch wenn wir auf dem Dorf wohnen, so gibt es doch Zeiten, in denen z.B.
Motorsägen nicht laufen sollen, Zeiten in den Ruhe herrschen sollte.
Gesetzliche Ruhezeiten sind geregelt:
a) für den Betrieb von motorbetriebenen Garten- und Handwerksgeräten:
in der Geräte- und Maschinenschutzlärmverordnung
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV dürfen Geräte
und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten,
Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf
dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an
Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00
Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden.
Darüber hinaus dürfen Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider,
Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen
(europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an
die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der
Richtlinie 2000/14/EG entsprechen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und
9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben
werden. |
Geräte |
Betrieb
erlaubt |
Betrieb
nicht erlaubt |
z.B.:Rasenmäher,
Heckenscheren, tragbare Motorkettensägen, Beton- und Mörtelmischer,Bohrgerät,
Heckenschere, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (Antrieb jeweils mit
Elektromotor), Vertikutierer, Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler),
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (Antrieb mit Verbrennungsmotor),
Laubbläser, Laubsammler, Kompressor, Fugenschneider, Wasserpumpe,
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werktags
(Montag bis Samstag) 07.00 Uhr 20.00 Uhr |
werktags(Montag
bis Samstag)20.00 Uhr 07.00 Uhrsonn- und feiertags: ganztägig |
ohne
EG-Umweltzeichen oder zu hoher Schallleistungspegel: Freischneider,
Grastrimmer/Graskantenschneider (Antrieb mit Verbrennungsmotor), Laubbläser,
Laubsammler |
werktags
(Montag bis Samstag) 09.00 Uhr 13.00 Uhr 15.00 Uhr 17.00
Uhr |
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b)
für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen
Feiertagen: im Thüringer Feiertagsgesetz
Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die
die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn-
oder Feiertags widersprechen (z.B. unnötige Störungen durch
Lärmentwicklung).
c)
für den Schutz der Nachtruhe (22.00 6.00 Uhr): in § 7
der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz
Die Bürger haben sich so zu verhalten, dass das Zusammenleben nicht
durch vermeidbaren Lärm beeinträchtigt wird.
Lärmerzeugung ist insbesondere in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr
zu vermeiden.
Ich bitte darum sich im Hinblick auf ein gutes Zusammenleben im Dorf daran
zu halten.
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Fußballspiel
auf dem Spielplatz
Sicher kann insbesondere von kleinen Kindern auch auf dem Spielplatz Fußball
gespielt werden. Dieses darf jedoch nicht dazu führen, dass der Zaun
beschädigt oder der Ball allzu häufig auf dem Nachbargrundstück
landet. Ich bitte herzlich darum, dass dort gespielt wird, wo dieses möglichst
wenig stört.
Noch eins zum Spielplatz:
Das Gelände des Spielplatzes ist großzügig und ist gut
gelegen. Ich bin mir bewusst, dass die Gemeinde zur Gestaltung etwas tun
muss. Das Thema wird im Gemeinderat besprochen werden.
Ihr
Bürgermeister
J. Christoph Schmidt-Rose
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Infos
aus dem Kindergarten:
Ab dem neuen Kindergartenjahr im August 2012 wird es eine 4.Gruppe geben.
Diese Gruppe können 8-10 Kinder ab dem 1.Lebensjahr bis zum 2.Geburtstag
besuchen.
Im Erdgeschoss besuchen die Kinder, im Alter ab 2 Jahre bis Schuleintritt,
weiterhin eine von drei Kindergruppen.
Zur
Zeit haben wir immer wieder wechselnde Handwerker im Haus, welche im vorhandenen
Gruppenraum ein Sichtfenster einbauen sowie wird ein weiterer Raum zu
einem neuen Sanitärtrakt umgebaut.
Wir möchten uns hiermit bei Herrn Reinhardt und Volker Stephan bedanken.
Durch deren Engagement und ihr Können im Holz-Handwerklichen Bereich
haben wir eine Treppenschutztür gespendet bekommen. Diese Tür
wird den Weg zur Treppe für die kleinen Kinder der Kleinkindgruppe
versperren.
Die Kinder und das Team des Kindergartens Niederzimmern sagen Dankeschön.
Kindertagesstätte Niederzimmern
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